Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Studio U&N Textil GmbH
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erkennt die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Studio U&N Textil GmbH als verbindlichen Vertragsinhalt an. Soweit der Auftraggeber abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gilt der Vorrang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studio U&N Textil GmbH als vereinbart, ohne dass es eines Widerspruches der Studio U&N Textil GmbH gegen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedarf. Soweit im Einzelfalle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Studio U&N Textil GmbH.
II. Geltung von Werkvertragsrecht
Entgegen § 651 BGB gilt auch, sofern zwischen dem Auftraggeber und der Firma Studio U&N Textil GmbH ein Werklieferungsvertrag vereinbart ist, ausschließlich Werkvertragsrecht als vereinbart. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist des § 638 Abs. 1 BGB von 6 Monaten, beginnend mit der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber, als vereinbart. Soweit der Auftraggeber innerhalb der Gewährleistungsfrist Mangel geltend macht, sind diese der Studio U&N Textil GmbH schriftlich bekannt zugeben. Der Firma Studio U&N Textil GmbH steht es frei, gemäß § 634 BGB die Mängelbeseitigung selbst oder durch einen zu beauftragenden Subunternehmer vornehmen zu lassen. Entgegen § 634 BGB gilt als vereinbart, dass, bevor der Auftraggeber wegen eines Mangels Wandelung oder Minderung fordern kann, er der Firma Studio U&N Textil GmbH mindestens zweimal unter angemessener Fristsetzung die Möglichkeit der Nachbesserung geben muss. Sofern Mängel geltend gemacht werden und Nachbesserungen durch die Firma Studio U&N Textil GmbH vorgenommen werden, gilt der Lauf der Gewährleistungsfrist nur für den Zeitraum der tatsächlichen Nachbesserungsarbeiten als gehemmt und die Hemmung der Gewährleistungsfrist setzt ferner voraus, dass die Firma Studio U&N Textil GmbH anerkennt, dass eine Nachbesserung nicht nur auf Kulanz, sondern tatsachlich wegen eines Mangels durchgeführt wird. Durch Mängelbeseitigungen, unabhängig davon ob diese durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung erfolgen, beginnt keine neue Gewährleistung. Es wird lediglich für den Zeitraum der Mängelbeseitigung der Ablauf der bisherigen Gewährleistungsfrist gehemmt. Bei unsachgemäßen Reparaturversuchen oder eigenmächtigen Veränderungen erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird von der Firma Studio U&N Textil GmbH nicht übernommen, es sei denn, dass der Firma Studio U&N Textil GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Ist ein Mangel des Werkes nachweislich auf einen vom Zulieferanten der Firma Studio U&N Textil GmbH zu vertretenden Materialfehler zurückzuführen, besteht insoweit kein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers gegenüber der Studio U&N Textil GmbH, sondern lediglich gegenüber dem Zulieferanten. Die Firma Studio U&N Textil GmbH tritt insoweit ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Zulieferanten zum Zwecke der eigenverantwortlichen Geltendmachung an den Auftraggeber ab. Die Firma Studio U&N Textil GmbH ist berechtigt, Mängelbeseitigungen und/ oder Nachbesserungen zu verweigern, sofern sich der Auftraggeber hinsichtlich der Ausgleichung von Zahlungsansprüchen der Firma Studio U&N Textil GmbH in Verzug befindet. Kommt es deshalb wegen Nachbesserungen zu Verzögerungen, führt dies nicht zu einer Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruches. Soweit die Firma Studio U&N Textil GmbH wegen Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt ist, Nachbesserungen zu verweigern, scheidet die Geltendmachung eines Anspruches auf Wandelung/Minderung für den Auftraggeber aus.
III. Preisgestaltung
Die in Kostenkalkulationen der Studio U&N Textil GmbH bezifferten Preise sind Nettopreise. Zuzüglich zu den Nettopreisen ist vom Auftraggeber die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des Satzes, der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werkes maßgeblich ist, zu entrichten. Kostenvoranschläge der Studio U&N Textil GmbH erfolgen aufgrund der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und sind regelmäßig unverbindlich. Stellt sich während der Erstellung des Werkes heraus, dass der im Kostenvoranschlag kalkulierte Preis um mehr als 25% überstiegen wird, hat die Firma Studio U&N Textil GmbH den Auftraggeber hiervon gemäß schriftlich zu unterrichten. Erfolgt auf eine solche Unterrichtung kein Widerspruch des Auftraggebers, gilt die Erhöhung als genehmigt. Ein durch die Firma Studio U&N Textil GmbH im voraus kalkulierter Preis ist nur dann verbindlich, wenn ausdrücklich und schriftlich eine Festpreisvereinbarung getroffen wird.
IV. Gefahrtragung
Die Firma Studio U&N Textil GmbH verarbeitet in der Regel die vom Auftraggeber zu beschaffenden Stoffe. Soweit dies der Fall ist, trägt die Firma Studio U&N Textil GmbH die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Werkes bzw. der Stoffe, aus welchen das Werk gefertigt wird, für den Zeitraum ab der Anlieferung der Stoffe vom Lieferanten bei der Firma Studio U&N Textil GmbH, während der Erstellung des Werkes im Betrieb der Firma Studio U&N Textil GmbH bis zur Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber in den Betriebsräumen der Firma Studio U&N Textil GmbH. In allen anderen Fällen, insbesondere also für die Auslieferung zum Auftraggeber bzw. an eine vom Auftraggeber benannte Lieferadresse, trägt der Auftraggeber die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes. Es sei denn, der Untergang oder die Verschlechterung des Werkes beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Studio U&N Textil GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Firma Studio U&N Textil GmbH ist in der Wahl der Versandart frei, es sei denn, es wird mit dem Auftraggeber ausdrücklich eine besondere Versandart vereinbart. Die Versandkosten vom Zulieferanten zur Firma Studio U&N Textil GmbH und die Versandkosten des Werkes zum Auftraggeber bzw. an die von ihm genannte Lieferadresse gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Lieferzeiten
Lieferfristen oder Liefertermine gelten, auch wenn sie schriftlich vereinbart werden, als unverbindlich. Die Studio U&N Textil GmbH verpflichtet sich lediglich, alle ihr zumutbaren und möglichen Handlungen zu unternehmen, um Liefertermine und Lieferfristen einzuhalten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder der Rücktritt vom Vertrag
wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Firma Studio U&N Textil GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Teillieferungen sind zulässig. In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Lieferstörungen beim Zulieferer, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Materialmangel und Betriebsstörungen sowie anderen unvorhergesehenen Einflüssen, unabhängig davon, ob diese sich im eigenen Werk der Firma Studio U&N Textil GmbH oder beim Zulieferanten ereignen, ist der Lauf der Lieferfristen gehemmt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Firma Studio U&N Textil GmbH mit dem Auftraggeber, auch hinsichtlich nach Auftragserteilung und nach Abnahme entstehender Forderungen, Eigentum der Firma Studio U&N Textil GmbH. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Werkes und seiner Bestandteile im Sinne der §§ 947ff BGB mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Studio U&N Textil GmbH stehenden Sachen, steht der Firma Studio U&N Textil GmbH ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des Wertes des verarbeiteten Werkes zu. Der Auftraggeber verwahrt das Werk unentgeltlich und sachgerecht. Veräußert der Auftraggeber das von der Firma Studio U&N Textil GmbH gelieferte Werk, so tritt der Auftraggeber bereits mit Erteilung des Werkauftrages bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen den Auftraggeber und der Firma Studio U&N Textil GmbH alle dem Auftraggeber aus der Veräußerung, auch zukünftig gelieferter Waren, gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer mit allen Rechten an die Firma Studio U&N Textil GmbH ab. Auch im Falle der Verbindung, Vermischung und Verarbeitung bleibt die Firma Studio U&N Textil GmbH Eigentümerin des von ihr gelieferten Werkes und ist im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, das unter Eigentumsvorbehalt stehende Werk zurückzuholen und hierzu die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten. In diesem Falle ist die Firma Studio U&N Textil GmbH auch berechtigt, das unter Eigentumsvorbehalt stehende Werk von der verbundenen Hauptsache wieder zu trennen. Die Kosten der Rücknahme des Werkes gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat in diesem Falle jede, auch unverschuldete Wertminderung des Werkes der Firma Studio U&N Textil GmbH zu ersetzen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
VII. Auftragsvergabe und Abwicklung
Der Werkauftrag kommt regelmäßig dadurch zustande, dass auf der Basis eines von der Firma Studio U&N Textil GmbH erstellten Kostenvoranschlages ein Werkauftrag erteilt wird. Dieser wird jeweils von einem bevollmächtigten Vertreter der Firma Studio U&N Textil GmbH und des Auftraggebers unterzeichnet. In dem schriftlichen Werkauftrag sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Art und Umfang des zu erstellenden Werkes, Preise und unverbindliche, voraussichtliche Lieferzeiten, einzufügen. Eine Serienproduktion wird regelmäßig erst begonnen, wenn der Auftraggeber das von Studio U&N Textil GmbH gefertigte Gegenmuster schriftlich bestätigt hat. Muster und deren Vervielfachung werden gemäß den gelieferten Unterlagen und Absprachen hergestellt und ausgeliefert. Die Geschäftssprache ist Deutsch. Entsprechend erfolgt die Fertigung nach Unterlagen in deutscher Sprache. Die Rechnung wird bei Fertigstellung des Werkes erstellt und bei Übergabe bzw. Auslieferung dem Auftraggeber zugestellt. Die Rechnung ist damit fällig und binnen 10 Tagen an die Studio U&N Textil GmbH zu begleichen. Die Firma Studio U&N Textil GmbH behält sich vor, das Werk nur gegen Vorauskasse zu übergeben bzw. zu versenden. Die Firma Studio U&N Textil GmbH ist berechtigt, den Beginn der Erstellung des Werkes hinzuwarten, bis alle Lieferungen der Lieferanten zur Herstellung des Werkes bei Studio U&N Textil GmbH eingegangen sind.
VIII. Abnahme des Werkes
Das Werk gilt als endgültig abgenommen, sobald nach Übergabe sofort bzw. bei Lieferung innerhalb von 10 Tagen keine Mängelanzeige bei Studio U&N Textil GmbH eingegangen ist. Damit beginnt der Lauf der 6-monatigen Gewährleistungsfrist.
IX. Zahlungsverzug
Die Firma Studio U&N Textil GmbH setzt den Auftraggeber durch schriftliche Zahlungsanforderungen unter Benennung eines konkreten Fälligkeitsdatums in Verzug. Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe eines Prozentsatzes von 8% über dem zum Fälligkeitszeitpunkt maßgeblichen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Die Firma Studio U&N Textil GmbH ist jedoch berechtigt, im Falle des Nachweises eines höheren Verzugsschadens und Verzugszinses, diesen vom Auftraggeber zu fordern. Die Firma Studio U&N Textil GmbH ist berechtigt, für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erforderlich werden, als Verzugsschaden im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB eine Mahnpauschale in Höhe von 30,00 Euro pro Mahnung vom Auftraggeber zu fordern.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Werkaufträge und Lieferungen der Firma Studio U&N Textil GmbH gilt als Erfüllungsort die Niederlassung der Firma Studio U&N Textil GmbH in Jahnsdorf. Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Firma Studio U&N Textil GmbH ist Leipzig in Sachsen.
XI. Gültigkeit / Salvatorische Klausel
Nebenabreden und sonstige Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Studio U&N Textil GmbH. Soweit einzelne Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. In diesem Falle wird vereinbart, dass die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzt wird, die den wirtschaftlichen Interessen der Firma Studio U&N Textil GmbH nächstgelegen ist.